Einführung und Überblick

Zahlen

Allein in Deutschland haben ca. 10% der Bevölkerung (etwa 7,9 Millionen Menschen) eine anerkannte Schwerbehinderung. Sie nutzen das Internet überdurchschnittlich intensiv, da die Hürden im Internet niedriger sind als im "normalen" Leben. Für diesen Personenkreis sind barrierefreie Webseiten unerlässlich.

Etwa 30% der Bevölkerung leiden unter einer Sehschwäche, motorischen Einschränkungen, Konzentrationsschwäche oder sind nicht Muttersprachler. Für diesen Personenkreis sind barrierefreie Webseiten notwendig.

Für alle anderen Menschen sind barrierefreie Webseiten sehr hilfreich, da sie leicht bedienbar, besser verständlich und von Suchmaschinen eher gefunden werden als nicht barrierefreie Seiten. (Quelle: Aktion Mensch)

Der prozentuale Anteil der Menschen in der Gesamtbevölkerung, die auf barrierefreie Webseiten angewiesen sind, spiegelt sich wahrscheinlich auch mehr oder weniger in der Anzahl der Menschen, die Ihr Portal nutzen, wider. Ihr Portal barrierefrei zu gestalten, ist daher sicherlich lohnenswert.

Gesetze

Neben den oben genannten Vorteilen von barrierefreien Webseiten gibt es auch gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Zuletzt wurde dabei das BFSG - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verkündet. Dieses tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Mit dem Gesetz werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Was ist Barrierefreiheit?

In einem allgemeinen Sinne lässt sich Barrierefreiheit einfach bestimmen: Barrierefreiheit ist für Webseiten dann gegeben, wenn sie gleichermaßen von Menschen mit Behinderungen als auch ohne Behinderungen bedient werden können. Oder etwas präziser formuliert: "Eine Website ist barrierefrei, wenn sich Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen nicht negativ darauf auswirken, wie wir das Web nutzen." (Quelle: Aktion Mensch)

So einfach die Bestimmung von Barrierefreiheit im Allgemeinen ist, so komplex kann sie im Detail sein. Es ist offenkundig, dass der Einsatz von gut lesbaren Schriften, von ausreichend Kontrast und ausreichend großen Schaltflächen hilfreich und gleichzeitig vergleichsweise einfach zu implementieren ist. Schwieriger kann es bereits beim Einsatz von (komplexen) Tabellen werden, so dass in diesen gut navigiert werden kann bzw. dass diese korrekt von Screenreadern vorgelesen werden. Noch etwas komplexer, weil nur für Screenreader zu identifizieren, kann der Einsatz von ARIA-Rollen und -Attributen sein, beispielsweise um Landmarks auf einer Seite zu vergeben.

Lösungen

Für praktisch alle denkbaren Barrieren im Web hat die WCAG-Vorschläge und Richtlinien verfasst, mit denen die Barrieren für Menschen mit Behinderung überwunden werden können. Ab Abschnitt WCAG, BITV und Intrexx finden Sie eine komplette Auflistung dieser Richtlinien mit Hinweisen zu deren Relevanz und Umsetzbarkeit in Intrexx. Diese Auflistung hilft Ihnen dabei, auch komplexe und womöglich zunächst auch gar nicht relevant erscheinende Barrieren zu beseitigen, so dass Ihre Portal- und Applikationsseiten barrierefrei sind.

Wer profitiert von Barrierefreiheit?

Beachten Sie, dass nicht nur Menschen mit Behinderung von barrierefreien Seiten profitieren. In der Regel sind barrierefreie Seiten benutzerfreundlicher als solche, die nicht barrierefrei sind. Eine gute Bedienbarkeit macht alle Ihre Benutzer zufriedener. Und falls Ihr Portal im Internet zugänglich ist, erreichen Sie mit barrierefreien Seiten eine erhöhte Reichweite, da Seiten von Suchmaschinen leichter gefunden werden, wenn diese nutzerfreundlich und leicht zugänglich gestaltet sind.

Weitere Informationen

WCAG, BITV und Intrexx